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Klage gegen LNG-Terminal Brunsbüttel

Klage gegen LNG-Terminal Brunsbüttel

Letztes Update: 21. August 2024

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen die staatliche Beihilfe von 40 Millionen Euro für das LNG-Terminal in Brunsbüttel Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Ein Gutachten bestätigt, dass das Projekt nicht zur Energiewende beiträgt. DUH fordert die Rücknahme der Förderung.

Klage gegen LNG-Terminal Brunsbüttel: Deutsche Umwelthilfe geht gegen staatliche Beihilfe vor

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Bewilligung einer staatlichen Beihilfe in Höhe von 40 Millionen Euro für das LNG-Terminal in Brunsbüttel eingereicht. Diese Klage gegen LNG-Terminal Brunsbüttel könnte weitreichende Folgen für die deutsche Energiepolitik haben. Das EU-Recht sieht staatliche Subventionen für Energieprojekte nur dann vor, wenn sie zur Förderung der Energiewende und der Erreichung von Klimazielen beitragen. Ein von der DUH in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass dies bei dem LNG-Terminal in Brunsbüttel nicht der Fall ist.

Hintergrund der Klage

Die EU-Kommission hatte der Beihilfe offenbar unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Terminal kurzfristig auf grüne Gase umgestellt werden würde. Zum Zeitpunkt der Bewilligung lagen jedoch keine Unterlagen vor, die eine solche Umrüstung beweisen konnten. Inzwischen wurde der ausschließlich fossile Betrieb des Terminals beantragt. Konkrete Umrüstungspläne sind selbst in den nun vorliegenden Antragsunterlagen nicht enthalten.

Stimmen aus der DUH

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich dazu: "Die Zulassung dieser staatlichen Finanzspritze in Millionenhöhe steht auf äußerst wackeligem Boden. Es gibt keine belastbaren Pläne zur Umstellung auf erneuerbare Energien. Die bereits geschlossenen Langfristverträge sowie vorliegende Antragsunterlagen deuten auf einen dauerhaften fossilen Betrieb hin und damit auf eine jahrzehntelange Festlegung auf Erdgas, einen fossilen Energieträger. Damit wird eine Wirtschaftlichkeit für das fossile Geschäftsmodell geschaffen, die ansonsten nicht mehr gegeben wäre. Das geht völlig an den Klimazielen vorbei und verstößt gegen EU-Recht. Wir fordern die EU-Kommission auf, die Zulassung der millionenschweren staatlichen Förderung für den Import von Erdgas zurückzunehmen. Dieses Geld müssen in effektive Klimaschutzmaßnahmen investiert werden und nicht in das Fortbestehen eines veralteten fossilen Geschäftsmodells."

Finanzielle Beteiligungen und staatliche Unterstützung

Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist zu 50 Prozent an dem LNG-Terminal in Brunsbüttel beteiligt. Der deutsche Energiekonzern RWE hält 10 Prozent und der niederländische Energienetzbetreiber Gasunie 40 Prozent der Anteile. Die DUH kritisiert, dass das fossile Projekt somit noch weitere Millionen an öffentlichem Geld erhält. Nach Angaben der DUH beläuft sich die staatliche Unterstützung durch die KfW-Bankengruppe auf mindestens 500 Millionen Euro. Die tatsächlichen Kosten für den Staat könnten durch steigende Baukosten sogar noch deutlich höher ausfallen.

Rechtsgutachten und Umweltwirkungen

Begleitend zur Beschwerde bei der EU-Kommission hat die DUH ein beihilferechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die finanzielle Unterstützung nicht zulässig ist. Mit der Realisierung des LNG-Terminals in Brunsbüttel sind keine positiven Umwelt- oder Klimaeffekte verbunden, die ausnahmsweise negative Wettbewerbseffekte rechtfertigen könnten. Vielmehr führt die Finanzierung des fossilen Geschäftsmodells zu einer Verzögerung der Energiewende und einer langfristigen Festlegung auf den fossilen Energieträger Erdgas.

Einwendungen gegen die Genehmigung

Die DUH hat außerdem eine Einwendung gegen die Genehmigung des landseitigen LNG-Terminals bei der zuständigen Behörde in Brunsbüttel eingereicht. Aus Sicht der DUH ist das Projekt nicht genehmigungsfähig, da es im direkten Widerspruch zu den Klimazielen steht und die Abhängigkeit von fossilen Energien weiter verstärkt. Im Gegensatz zu den bisherigen schwimmenden Terminals handelt es sich hierbei nicht um ein temporäres Importterminal, sondern um ein bis Ende 2043 angelegtes fossiles Großprojekt - abgesichert mit Lieferverträgen, die einen jahrzehntelangen fossilen Lock-In nach sich ziehen. In ihrer Einwendung fordert die DUH das zuständige Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein auf, die Genehmigung für das Terminal abzulehnen.

Langfristige Auswirkungen auf die Energiewende

Die Klage gegen LNG-Terminal Brunsbüttel könnte weitreichende Folgen für die deutsche Energiepolitik haben. Die Förderung fossiler Projekte steht im direkten Widerspruch zu den Klimazielen der Bundesregierung und der EU. Eine staatliche Unterstützung für das LNG-Terminal in Brunsbüttel könnte die Energiewende erheblich verzögern und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter verstärken. Dies würde nicht nur die Klimaziele gefährden, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien beeinträchtigen.

Forderungen der Deutschen Umwelthilfe

Die DUH fordert die EU-Kommission auf, die Zulassung der staatlichen Beihilfe für das LNG-Terminal in Brunsbüttel zurückzunehmen. Stattdessen sollten die Mittel in effektive Klimaschutzmaßnahmen investiert werden. Dies könnte beispielsweise die Förderung von erneuerbaren Energien oder die Verbesserung der Energieeffizienz umfassen. Die DUH betont, dass nur durch eine konsequente Ausrichtung auf nachhaltige Energiequellen die Klimaziele erreicht werden können.

Schlussfolgerung

Die Klage gegen LNG-Terminal Brunsbüttel durch die Deutsche Umwelthilfe wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen und Widersprüche der aktuellen Energiepolitik. Während die Bundesregierung und die EU ehrgeizige Klimaziele verfolgen, zeigt der Fall Brunsbüttel, wie schwer es ist, diese Ziele in die Praxis umzusetzen. Die Entscheidung der EU-Kommission wird nicht nur für das LNG-Terminal in Brunsbüttel von Bedeutung sein, sondern auch als Präzedenzfall für zukünftige Energieprojekte dienen. Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission auf die Beschwerde der DUH reagieren wird und welche Auswirkungen dies auf die deutsche und europäische Energiepolitik haben wird.

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