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Rücknahme von Elektroschrott Discounter Urteil

Rücknahme von Elektroschrott Discounter: Gerichtsurteil

Letztes Update: 15. Juni 2024

Sieg für die Deutsche Umwelthilfe: Aldi Süd und Lidl müssen alte Elektrogeräte von Kunden zurücknehmen. Das Landgericht Mainz und das Landgericht Frankenthal haben dies entschieden. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für den Umweltschutz und die Verbraucherrechte.

Sieg vor Gericht gegen zwei Discounter-Riesen: Deutsche Umwelthilfe zwingt Aldi Süd und Lidl, alte Elektrogeräte von Kunden pflichtgemäß zurückzunehmen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei bedeutende Erfolge für Verbraucherinnen und Verbraucher erzielt. Das Landgericht Mainz hat Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) und das Landgericht Frankenthal die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Dies entspricht der gesetzlichen Vorgabe, die seit fast zwei Jahren besteht. Bei vorausgegangenen Testbesuchen der DUH wurde diese Rücknahme bei beiden Discounter-Riesen verweigert, weshalb die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Klage erhoben hatte.

Ein Armutszeugnis für die Discounter

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin, äußerte sich deutlich: "Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen. Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle Lebensmittelhändler - insbesondere Aldi Nord und Netto Marken-Discount, gegen die ebenfalls Klagen von uns laufen. Mit ihrem Abwehrkampf gegen die Rücknahmepflicht verunsichern die Unternehmen Kundinnen und Kunden - auf Kosten von Klima und Umwelt."

Die dramatische Lage der Elektroschrott-Sammelquote

Die Sammelquote von Elektroschrott ist zuletzt noch einmal deutlich gesunken und liegt jetzt bei katastrophalen 32 Prozent. Das ist gerade einmal halb so viel wie gesetzlich vorgesehen. Angesichts der Klimakrise, des Rohstoffmangels und der Umweltzerstörung ist diese Entwicklung verheerend. Die Rücknahme von Elektroschrott durch Discounter ist daher ein wichtiger Schritt, um diese Quote zu verbessern.

Forderungen der Deutschen Umwelthilfe

Agnes Sauter, DUH-Leiterin für ökologische Marktüberwachung, fordert: "Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen, intensiv darüber zu informieren und sie aktiv und verbraucherfreundlich auszugestalten. Nur so kommen sie ihrer gesetzlichen Pflicht und gesellschaftlichen Verantwortung in vollem Umfang nach. Und solange die Landesbehörden nicht konsequent kontrollieren, werden wir weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen."

Unzureichende Aufklärung der Verbraucher

Noch immer werden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass sie ausgediente Elektroaltgeräte bequem bei großen Supermärkten, Discountern und Drogerien zurückgeben können. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Kalenderjahr Elektrogeräte führen, Altgeräte kostenlos annehmen. Damit sind die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka oder Rewe betroffen.

Die Rücknahme von Elektroschrott bei Discountern

Kleinere Altgeräte unter 25 cm können dort einfach abgegeben werden - etwa Rasierer, Toaster oder elektrische Zahnbürsten. Größere Altgeräte müssen die Märkte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts kostenlos zurücknehmen. Für eine kundenfreundliche Rücknahme fordert die DUH professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse im Kassenbereich oder eine schnelle persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Zudem brauche es ausreichend geschultes Personal, um Fehleinwürfe und lange Wartezeiten zu verhindern.

Weitere Klagen und zukünftige Entwicklungen

Die Gerichtsentscheidungen gegen Aldi SE & Co. Kommanditgesellschaft (Aldi Süd) und die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG sind, nach einem bereits gewonnenen Verfahren gegen Norma, weitere Verurteilungen großer Discounter zur gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten. Gegen die jeweiligen Urteile der Landgerichte Mainz und Frankenthal können Aldi Süd und Lidl noch Rechtsmittel einlegen. Weitere Klagen der DUH sind gegen Aldi Nord und Netto Marken-Discount anhängig.

Die Bedeutung der Rücknahme von Elektroschrott

Die Rücknahme von Elektroschrott durch Discounter ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Elektroschrott enthält wertvolle Rohstoffe, die recycelt werden können, und gefährliche Substanzen, die umweltgerecht entsorgt werden müssen. Durch die Rücknahme in den Filialen wird es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtert, ihre alten Geräte korrekt zu entsorgen, was letztlich der Umwelt zugutekommt.

Fazit: Ein wichtiger Schritt für den Umweltschutz

Die Urteile gegen Aldi Süd und Lidl sind ein wichtiger Schritt in Richtung eines besseren Umweltschutzes und einer höheren Sammelquote von Elektroschrott. Sie setzen ein klares Signal an alle großen Lebensmittelhändler, ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen und die Rücknahme von Elektroschrott in ihren Filialen sicherzustellen. Nur so kann die Sammelquote erhöht und die Umweltbelastung durch unsachgemäß entsorgte Elektrogeräte reduziert werden.

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