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Einzelraumfeuerstätten klimafreundlicher Neubau

Einzelraumfeuerstätten klimafreundlicher Neubau

Letztes Update: 02. Juli 2024

Das KfW-Programm für klimafreundlichen Neubau erlaubt nun die Installation von Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen und Pelletöfen. Diese Änderung bietet mehr Flexibilität bei der Wärmeplanung und gilt rückwirkend für bereits bewilligte Projekte.

KfW passt Förderrichtlinie an: Grünes Licht für Einzelraumfeuerstätten in klimafreundlichen Neubauten

Das KfW-Programm "klimafreundlicher Neubau" hat eine bedeutende Änderung erfahren. Ab sofort ist der Einbau von Einzelraumfeuerstätten in neu gebauten, klimafreundlichen Wohngebäuden erlaubt. Diese Anpassung der Förderrichtlinie bringt zahlreiche Vorteile mit sich und eröffnet neue Möglichkeiten für Bauherren und Immobilienbesitzer.

Einzelraumfeuerstätten: Eine neue Ära im klimafreundlichen Neubau

Bis vor kurzem schloss das Förderprogramm der KfW jegliche Holzfeuerstätten in klimafreundlichen Neubauten aus. Der Einbau solcher Feuerstätten hätte einen kompletten Förderausschluss nach sich gezogen. Diese Regelung wurde nun revidiert. Fortan ist der Einbau eines modernen Kaminofens, holzbefeuerten Küchenherds, Kachelofens, Heizkamins oder Pelletofens und des zugehörigen Schornsteins auch im Rahmen des Förderprogrammes erlaubt.

Mehrzügiger Schornstein bietet Flexibilität

Wer einen Neubau plant, kann somit wieder einen Schornstein einbauen, was das Bauwerk in Bezug auf eine zukünftige Wärmeplanung flexibler macht. So wünschen sich viele Immobilienbesitzer früher oder später neben der Wärmepumpe oder Photovoltaik eine weitere Wärmequelle wie ein Holzfeuer, bei dem Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit im Mittelpunkt stehen. Daher ist ein mehrzügiger Schornstein zu empfehlen, der neben den Abgaskanälen auch einen Versorgungskanal hat. Durch diesen können Kabel und Leitungen von Klima- oder Solaranlagen ohne aufwendige Stemm- oder Kernbohrarbeiten gezogen werden.

Rückwirkende Gültigkeit der neuen Richtlinie

Die überarbeitete Richtlinie gilt auch rückwirkend für bereits bei der KfW eingereichte Projekte und Anträge, für die noch keine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausgestellt wurde. Da das Förderprogramm aber weiterhin Biomasse-Heizungsanlagen ausschließt, darf die Feuerstätte nicht an den Wasserkreislauf der Heizungsanlage angeschlossen werden. Zudem wird das Holzfeuer nicht als Wärmequelle angerechnet. Die moderne Feuerstätte kann aber bei kalter Witterung die Wärmepumpe entlasten und höhere Stromkosten vermeiden.

Vorteile der Einzelraumfeuerstätten im klimafreundlichen Neubau

Einzelraumfeuerstätten bieten zahlreiche Vorteile. Sie schaffen nicht nur eine gemütliche Atmosphäre, sondern tragen auch zur Versorgungssicherheit bei. In Zeiten steigender Energiepreise und unsicherer Energieversorgung kann eine zusätzliche Wärmequelle wie ein Kaminofen oder Pelletofen von großem Nutzen sein. Zudem sind moderne Einzelraumfeuerstätten effizient und emissionsarm, was sie zu einer umweltfreundlichen Ergänzung macht.

Technische Anforderungen und Planung

Beim Einbau von Einzelraumfeuerstätten in klimafreundlichen Neubauten sind einige technische Anforderungen zu beachten. Der Schornstein muss den aktuellen Normen und Vorschriften entsprechen. Zudem sollte die Feuerstätte über eine ausreichende Luftzufuhr verfügen, um eine optimale Verbrennung zu gewährleisten. Es ist ratsam, frühzeitig einen Fachmann hinzuzuziehen, um die Planung und Installation fachgerecht durchzuführen.

Integration in das Gesamtkonzept des Neubaus

Einzelraumfeuerstätten sollten in das Gesamtkonzept des Neubaus integriert werden. Dies betrifft sowohl die architektonische Gestaltung als auch die technische Planung. Ein gut durchdachtes Konzept stellt sicher, dass die Feuerstätte optimal genutzt wird und keine negativen Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes hat. Hierbei spielt auch die Wahl des richtigen Brennstoffs eine wichtige Rolle. Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft ist eine umweltfreundliche Option.

Fördermöglichkeiten und finanzielle Aspekte

Die Anpassung der Förderrichtlinie eröffnet neue finanzielle Möglichkeiten für Bauherren. Durch die Integration von Einzelraumfeuerstätten in klimafreundlichen Neubauten können zusätzliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. Es ist jedoch wichtig, sich im Vorfeld genau über die Förderbedingungen zu informieren und die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind hierbei unerlässlich.

Fazit: Eine zukunftsweisende Entscheidung

Die Anpassung der KfW-Förderrichtlinie ist eine zukunftsweisende Entscheidung, die den Bau klimafreundlicher Neubauten noch attraktiver macht. Einzelraumfeuerstätten bieten nicht nur eine zusätzliche Wärmequelle, sondern tragen auch zur Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit bei. Durch die rückwirkende Gültigkeit der neuen Richtlinie profitieren auch bereits bewilligte Projekte von dieser Änderung. Bauherren sollten die neuen Möglichkeiten nutzen und die Integration von Einzelraumfeuerstätten in ihre Planungen einbeziehen.

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