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Gesundheitsrisiken durch Asbest in Gebäuden

Gesundheitsrisiken durch Asbest in Gebäuden

Letztes Update: 20. August 2024

An diesem Mittwoch stimmt das Bundeskabinett über die neue Gefahrstoffverordnung ab. Diese regelt die Verantwortung für die Asbestüberprüfung bei Gebäudesanierungen und birgt Risiken für den Gesundheitsschutz.

Kabinettsentscheidung am Mittwoch: Klimaschutz nicht gegen Gesundheitsschutz ausspielen

Am kommenden Mittwoch steht eine bedeutende Entscheidung im Bundeskabinett an: die Abstimmung über die neue Gefahrstoffverordnung. Diese Verordnung regelt, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, warnt eindringlich davor, dass die aktuelle Regelung Klimaschutzziele gegen die Gesundheit von Bauarbeitern ausspielt.

Die Bedeutung der Asbesterkundung

Asbest ist ein gesundheitsschädlicher und krebserregender Stoff, der in einem erheblichen Teil aller vor 1993 gebauten Häuser in Deutschland vorkommt. Die Novellierung der Gefahrstoffverordnung sollte eigentlich dazu führen, dass Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden. Denn Baufirmen sind auf verlässliche Angaben über Asbestaltlasten angewiesen, um die notwendigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese Erkenntnisse stammen aus dem Nationalen Asbest-Dialog, an dem Politik, Arbeitsschutz-Institutionen sowie die Bau- und Immobilienwirtschaft über zehn Jahre lang beteiligt waren.

Die aktuelle Regelung und ihre Schwächen

Der neue Verordnungsentwurf sieht jedoch vor, dass sanierungswillige Bauherren lediglich dazu verpflichtet werden, alle ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über mögliche Gefahrstoffe bereitzustellen. Sind keine Asbest-Informationen über den früheren Bau oder Umbau des Objektes vorhanden, soll der Bauherr auch nicht verpflichtet werden, eine Untersuchung vornehmen zu lassen. Das Ziel der Verordnung, der Schutz der Beschäftigten und der Umwelt, kann so nicht erreicht werden.

Verantwortung der Baufirmen

Stattdessen sollen nun allein die Baufirmen verantwortlich gemacht werden. Beginnen sie mit einer Sanierung, müssen sie selbst jeweils das Gebäude auf Asbest untersuchen. Wenn mehrere Gewerke an einer Sanierung arbeiten, was fast immer der Fall ist, müsste jede Firma sich für ihren Bereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen. Dies führt zu höheren Kosten, Verzögerungen und möglicherweise unsachgemäßen Ausführungen der Sanierungen.

Die Forderungen der Bauwirtschaft

Felix Pakleppa und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe fordern das Kabinett dringend auf, den Verordnungsentwurf zu stoppen. Bauherren müssen in die Untersuchung einbezogen werden, ob ein Gebäude asbesthaltige Baustoffe enthält – und dies sinnvollerweise vor Ausschreibung oder Beauftragung der Firmen. Nur so ist gewährleistet, dass sachkundige Firmen ein verlässliches Angebot vorlegen, den Auftrag ohne Verzögerung ausführen und dabei Umwelt- und Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.

Gesundheitsrisiken durch Asbest in Gebäuden

Die Bundesregierung scheint zu befürchten, dass Untersuchungspflichten für Bauherren die energetische Sanierung behindern könnten. Dies ignoriert jedoch die Tatsache, dass in Zweifelsfällen immer eine technische Erkundung nach Asbest durchgeführt werden muss, wofür der Bauherr letztlich aufkommen muss. Wenn Asbest gefunden wird, verursacht die Sanierung so oder so mehr Kosten. Deswegen darf man aber nicht den Kopf in den Sand stecken. Klimaschutz und Gesundheit dürfen nicht gegeneinander auf dem Rücken unserer Beschäftigten ausgespielt werden.

Die Gefahrstoffverordnung und ihre Konsequenzen

Die Gefahrstoffverordnung in ihrer jetzigen Form ist eine Absage an einen sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Statt wirklich etwas für den Klimaschutz zu erreichen, werden Bauarbeiter einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Der Frust in der Branche ist immens. Die Bauwirtschaft fordert daher eine Überarbeitung der Verordnung, die sowohl den Klimaschutz als auch den Gesundheitsschutz der Beschäftigten berücksichtigt.

Ein Blick in die Zukunft

Die Entscheidung des Bundeskabinetts am Mittwoch wird weitreichende Konsequenzen haben. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Warnungen der Bauwirtschaft ernst nehmen und eine ausgewogene Lösung finden, die sowohl den Klimaschutz als auch den Gesundheitsschutz der Bauarbeiter gewährleistet. Nur so kann eine nachhaltige und sichere Sanierung von Gebäuden in Deutschland sichergestellt werden.

Die Diskussion um die Gefahrstoffverordnung zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, bei politischen Entscheidungen alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Der Schutz der Gesundheit der Bauarbeiter darf nicht zugunsten von Klimaschutzzielen vernachlässigt werden. Eine ausgewogene und durchdachte Regelung ist notwendig, um beide Ziele zu erreichen und eine sichere Zukunft für alle Beteiligten zu gewährleisten.

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Die Entscheidung des Kabinetts, Klimaschutz und Gesundheitsschutz nicht gegeneinander auszuspielen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt, dass beide Ziele Hand in Hand gehen können und müssen. Dabei spielt auch die Reduzierung von Emissionen eine zentrale Rolle. Ein Beispiel dafür ist die Feinstaubbelastung und IVF-Erfolgsrate, die in einer neuen Studie untersucht wurde. Diese zeigt, wie wichtig saubere Luft für die Gesundheit ist.

Ein weiterer Aspekt, den man nicht außer Acht lassen sollte, ist die Förderung nachhaltiger Technologien und Projekte. Die nachhaltigen Holz-Hochhäuser in Wolfsburg sind ein gutes Beispiel dafür, wie moderne Bauweisen zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen können. Solche Projekte zeigen, dass Klimaschutz und innovative Bauweisen keine Gegensätze sein müssen.

Auch im Bereich der Mobilität gibt es Fortschritte. Der schnelle Ladesäulen-Ausbau für E-Autos ist ein wichtiger Schritt, um den Umstieg auf umweltfreundliche Fahrzeuge zu erleichtern. Dies zeigt, dass nachhaltige Mobilität und Gesundheitsschutz gemeinsam gefördert werden können.